Verhaltensregeln im Fährtengelände
1. Den Anweisungen des Gesamtleiters Detlef Czech und den von ihm beauftragten Helfer(innen/n) ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Das Befahren des gesamten Geländes (Flächen und Wirtschaftswege) ist grundsätzlich verboten. Es darf nur der Zufahrtsweg bis zu den Parkmöglichkeiten befahren werden. Hiermit wird nicht nur den Anweisungen des Eigentümers bzw. seines Betriebsleiters Folge geleistet, sondern auch Unruhe beim Fährten z.B. durch Türe schlagen etc. vermieden.
3. Eine Erlaubnis zum Parken besteht nur an den zugewiesenen Stellen; diese werden entlang des Zufahrtsweges sein. Die Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass die sichtbare Breite des Zufahrtweges frei bleibt, damit der normale Wirtschaftsbetrieb uneingeschränkt möglich ist.
Die vorderen Parkmöglichkeiten sind ausschließlich für die Hundeführ(er/innen) reserviert.
Sofort dahinter schließen sich Parkmöglichkeiten für die Besucher an.
Da es sich um eine Veranstaltung der kurzen Wege handelt, kann nach dem Parken alles, sprich Fährtengelände, Verpflegungswagen, Toilette etc. in wenigen Minuten zu Fuß erreicht werden.
Nur die Besucher und Teilnehmer/innen die das Gelände verlassen möchten dürfen den Zufahrtsweg durchfahren; sie müssen dann allerdings ohne Verzögerung das Gelände anhand der Wegbeschreibung für abreisende Besucher und Teilnehmer/innen sofort verlassen!
4. Die Hunde müssen ausnahmslos an der Leine geführt werden. Kein Mitarbeiter der Landwirte darf in seiner Arbeit gestört werden. Auf Spaziergänger ist Rücksicht zu nehmen – es gibt Menschen die Angst vor Hunden haben.
5. Die Flächen dürfen nicht betreten werden; es dürfen ausschließlich nur die Wege genutzt werden.
6. Im gesamten Gelände ist jeglicher Müll zu entsorgen. Falls einmal kein Müllbehälter im direkten Blickfeld bzw. Zugriff ist, muss der Müll solange am Körper getragen werden, bis ein Müllbehälter erreicht ist; ggf. muss der Müll ins eigene Auto gelegt werden.
Für die Raucher: Zigarettenkippen sind auch Müll und gehören nicht in die Fläche.
Hundekot darf nicht auf den Wirtschaftswegen bzw. rund um die geparkten PKW’en liegen bleiben. Bitte aufnehmen und entsorgen. Tüten für den Kot sind am Verpflegungswagen erhältlich bzw. sind an verschiedenen Stellen aufgehangen.
2. Das Befahren des gesamten Geländes (Flächen und Wirtschaftswege) ist grundsätzlich verboten. Es darf nur der Zufahrtsweg bis zu den Parkmöglichkeiten befahren werden. Hiermit wird nicht nur den Anweisungen des Eigentümers bzw. seines Betriebsleiters Folge geleistet, sondern auch Unruhe beim Fährten z.B. durch Türe schlagen etc. vermieden.
3. Eine Erlaubnis zum Parken besteht nur an den zugewiesenen Stellen; diese werden entlang des Zufahrtsweges sein. Die Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass die sichtbare Breite des Zufahrtweges frei bleibt, damit der normale Wirtschaftsbetrieb uneingeschränkt möglich ist.
Die vorderen Parkmöglichkeiten sind ausschließlich für die Hundeführ(er/innen) reserviert.
Sofort dahinter schließen sich Parkmöglichkeiten für die Besucher an.
Da es sich um eine Veranstaltung der kurzen Wege handelt, kann nach dem Parken alles, sprich Fährtengelände, Verpflegungswagen, Toilette etc. in wenigen Minuten zu Fuß erreicht werden.
Nur die Besucher und Teilnehmer/innen die das Gelände verlassen möchten dürfen den Zufahrtsweg durchfahren; sie müssen dann allerdings ohne Verzögerung das Gelände anhand der Wegbeschreibung für abreisende Besucher und Teilnehmer/innen sofort verlassen!
4. Die Hunde müssen ausnahmslos an der Leine geführt werden. Kein Mitarbeiter der Landwirte darf in seiner Arbeit gestört werden. Auf Spaziergänger ist Rücksicht zu nehmen – es gibt Menschen die Angst vor Hunden haben.
5. Die Flächen dürfen nicht betreten werden; es dürfen ausschließlich nur die Wege genutzt werden.
6. Im gesamten Gelände ist jeglicher Müll zu entsorgen. Falls einmal kein Müllbehälter im direkten Blickfeld bzw. Zugriff ist, muss der Müll solange am Körper getragen werden, bis ein Müllbehälter erreicht ist; ggf. muss der Müll ins eigene Auto gelegt werden.
Für die Raucher: Zigarettenkippen sind auch Müll und gehören nicht in die Fläche.
Hundekot darf nicht auf den Wirtschaftswegen bzw. rund um die geparkten PKW’en liegen bleiben. Bitte aufnehmen und entsorgen. Tüten für den Kot sind am Verpflegungswagen erhältlich bzw. sind an verschiedenen Stellen aufgehangen.